CORONA VIRUS: Impfung eines 15-jährigen Kindes
websitebuilder • 20 giugno 2021


Mit Datum vom 17.08.2021 entschied das OLG Frankfurt am Main über die Corona-Impfung eines 15-jährigen Kindes.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass selbst wenn bei einem fast 16-jährigen Kind Einwilligungsfähigkeit vorliegt, es trotzdem eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern geben muss, §630d BGB.

Sind die sorgeberechtigten Eltern unterschiedlicher Ansichten, so muss eine Entscheidung nach §1628 BGB herbeigeführt werden. Die Entscheidung über eine Schutzimpfung ist generell eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung iSd §1628 BGB.

Ist vorher eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zugunsten einer Corona-Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ausgesprochen worden, so ist die Entscheidung laut dem Gericht regelmäßig auf das die Impfung befürwortende Elternteil zu übertragen.

OLG Frankfurt am Main 6 UF 120/21
Artikel: dz

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