Unsere Mandanten können sich auf erfahrenen und kompetenten Beistand in Ihrer Muttersprache verlassen!
Wir sind der richtige Ansprechpartner sowohl für deutsche Unternehmen die in Italien Niederlassung, Zweigstelle, Tochtergesellschaft oder Repräsentanz eröffnen möchten, sowie für Privatpersonen, die in Italien Personen- oder Kapitalgesellschaften einrichten möchten.
Es gibt viele bedeutende und relevante Unterschiede, in diesem Gebiet, zwischen den italienischen Normen und Vorschriften, auf der einen Seite, und dem deutschen Recht, auf der anderen.
Dank unserer
langjährigen Expertise, können wir Ihnen behilflich sein jegliches Risiko zu vermeiden und darüber hinaus, in Bezug auf Wahl der Gesellschaftsform und steuerliche Angelegenheiten, die richtige und beste Wahl zu treffen.
Eine direkte und persönliche Beziehung zu Fachleute, die Einzelpersonen und Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten vertreten.
Meistens agieren wir selbst und direkt, aber auch wenn wir auf unsere engvertrauten langjährigen Mitarbeiter zurückgreifen, übernehmen wir immer in erster Person die Verantwortung und bleiben stets Ihr einziger Ansprechpartner.